Du betrachtest gerade Deine Renteninformation eine einzige Lüge?

Deine Renteninformation eine einzige Lüge?

Natürlich nicht! Dein Rentenbescheid gibt dir schon Orientierung, aber es ist nicht alles detailliert aufgeführt und du fühlst dich gewissermaßen in Sicherheit.

Wie soll dein Lebensabend aussehen? Welche Ansprüche stehen dir aus der gesetzlichen Rente tatsächlich zu.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte...

Beispielhaft bespreche ich hier eine Renteninformation eines 29-jährigen Informatikkaufmanns aus Berlin. Ausgangspunkt bildet sein aktueller Gehaltsnachweis. 

 

 

Schauen wir uns zuerst den Gehaltsnachweis unseres Informatikkaufmannes aus Berlin an.

Er verdient monatlich 3.718,- EUR brutto und erhält nach den gesetzlichen Abzügen netto 2.290,- EUR auf sein Konto überwiesen.

 

 

Die vorliegende Renten-information ist aus dem Jahr 2016.  Die Regelaltersrente würde am 01.02.2052 beginnen, das wäre in 36 Jahren.  Nach heutigem Stand beträgt die monatliche Rente 1.842,34 EUR. Achtung, die Renteninformation verweist darauf, das von diesem Betrag auch Kranken- und Pflege-versicherungsbeiträge sowie ggf. Steuern zu zahlen sind. Das bedeutet, das die angegebene Rente eine Bruttorente ist.

„Allerdings können auch wir die Entwicklung nicht vorhersehen.“ – steht geschrieben. Für unsere Berechnung sind wir groß-zügig und gehen von einem jährlichen Anpassungssatz von 1 % aus. Statt 1842,- EUR gehe ich jetzt von 2.630,- EUR bei den weiteren Berechnungen aus.

Nebenstehend lesen wir: „Die Höhe der zukünftigen Rentenanpassungen kann nicht verlässlich vorhergesehen werden„. Weiter „Die ermittelten Beträge sind – wie alle weiteren späteren Einkünfte (z.B. aus einer Lebensversicherung) – wegen des Anstieges der Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Geldent-wertung (Inflation) in ihrer Kaufkraft aber nicht mit einem heutigen Einkommen in dieser Höhe vergleichbar (Kaufkraftverlust).“ 

Nun mal Klartext, was heißt das alles?

Unser Informatikkaufmann erhält heute Netto: 2.290,- EUR pro Monat. Wenn er in 36 Jahren in Rente geht, erhält er (großzügig gerechnet) eine Altersrente von Brutto: 2.630,- EUR pro Monat

Das ist doch nicht schlecht, oder? Wo liegt der Fehler? Du musst noch Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie Steuern abziehen! Außerdem sind 2.630,- EUR heute mehr wert als 2.630,- EUR in 36 Jahren (Kaufkraftverlust).

Die gesetzliche Rentenversicherung erklärt auf der Rückseite auch den Kaufkraftverlust. Sie geht von beispielsweise 1,5 % pro Jahr aus, das ist aber schlicht zu wenig!

„So werden bei einer Inflationsrate von beispielsweise 1,5 Prozent pro Jahr bei Beginn ihrer Regelaltersrente 100 EUR voraussichtlich nur noch eine Kaufkraft nach heutigen Werten von etwa 59 EUR besitzen.“

Damit beträgt die Bruttorente statt 2.630,- EUR kaufkraftbereinigt nur noch 1.552,- EUR pro Monat. Davon sind noch ca. 8,5 % Krankenversicherung, 2,5 % Pflegeversicherung und ca. 10 % Steuern abzuziehen (2.630,- * 21 % = 552,-) , so dass eine Nettorente von 1.000,- EUR ausgezahlt wird.

Heute hat unser Informatikkaufmann 2.290,- Netto und zu Rentenbeginn max. 1.000,- EUR, das sind nur ca. 44 % des Nettoeinkommens. Und das steht (nicht ganz so offen) im Rentenbescheid!

 

Wie sieht nun die Berechnung bei einer Inflationsrate von 3 % p.a. mit den Werten 

a) des Rentenbescheides und 

b) einmal bei einem          Anpassungssatz von 1 % aus? 

Lt. Renteninformation bekommst du 1.842,- EUR im Monat. Bei Berücksichtigung des Kaufkraftverlustes sowie der Abzüge aus Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie der Steuern verbleiben nur 275,- EUR im Monat.

Bei Berücksichtigung des Anpassungssatzes von 1 % ergeben sich 392,- EUR pro Monat.

Werteheutein 36 Jahren lt. Renteninfobei 1 % Anpassung
Brutto 3.718,-1.842,-2.630,-
nach 3 % Inflation   615,-   878,-
 – Steuern/Soli   667,-  184,-    263,-
 – Kranken-, 
    Pflegevers.
   358,-   156,-    223,-
 – Rentenvers.  348,-      0,-       0,-
 – Arbeitslosenvers.    55,-     0,-       0,-
 Netto2.290,-  275,-     392,-

Unglaublich!

Die gute Nachricht, du kannst das ändern!

Die genaue Berechnung mit dem finanzmathematischen Taschenrechner kannst Du hier anfordern (optimal für Finanzdienstleister).